Regressionsanalysen auf der Basis der Standardanalyse gemäss logib (www.logib.ch)
Ausgangslage
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2019 die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten müssen zwischen 1. Juli 2020 und Ende Juni 2021 eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die dem Obligationenrecht unterstehen, müssen die Ergebnisse/Berechnungen anschliessend innert Jahresfrist durch ein zugelassenes Revisions-/Treuhandunternehmen überprüfen lassen. Hierzu wurde eine entsprechende Verordnung erlassen.
perinnova compensation GmbH
Wir führen seit dem Jahr 2012 Lohngleichheitsprüfungen für Kantone, Städte und in Spitälern durch und sind gerne bereit, die Lohngleichheitsprüfung auch in Ihrer Unternehmung vorzunehmen. Unternehmen, die ihre Daten bereits für Lohnvergleiche an perinnova compensation liefern, können ihren Aufwand reduzieren. Als bei vielen Unternehmen und Organisationen sowie beim eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann bekanntes Fachunternehmen sind wir auch als Mitglied im Vorstand des VCLG (Verein für Chancen- und Lohngleichheit Schweiz) vertreten.
Wer ist verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen?
Der Analysepflicht unterstehen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Angestellten. Mit der Zahl 100 (oder mehr) sind nicht Vollzeitstellen gemeint, sondern angestellte Personen. Lernende werden hingegen nicht dazugezählt.
Durchführungszeitpunkt
Die Analyse sollte sich auf die Periode zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 beziehen. Es kann irgendein Referenzmonat zwischen Juli 2020 und Juni 2021 verwendet werden. perinnova compensation wird die Prüfungen in der Reihenfolge der Anmeldungen durchführen. Lohngleichheitsprüfungen, die vor dem 1. Juli 2020 durchgeführt worden sind, können nicht berücksichtigt werden. In diesen Fällen ist eine erneute Prüfung notwendig.
Berechnungsmethode Logib
Mit dem Standard-Analysemodell können allfällige systematische Lohndiskriminierungen in einem Unternehmen identifiziert werden. Das anerkannte und bewährte Modell wird zur Überprüfung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes angewendet. Bei sonst gleichen Bedingungen kann anhand dieser Methode ermittelt werden, welcher Teil der Lohndifferenz nicht durch objektive, lohnrelevante Faktoren geklärt werden kann.
Nutzen einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse
Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Lohngleichheit verlangt, dass Männer und Frauen in einem Unternehmen für gleiche oder gleichwertige Arbeit denselben Lohn erhalten. Eine betriebsinterne Analyse kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob eine unerklärte Differenz zwischen den Frauen- und Männerlöhnen für gleiche oder gleichwertige Arbeit vorliegt und damit eine systematische Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts gegeben sein könnte.
Dienstleistungspaket
1) Prüfung der Lohngleichheit und Erhalt einer Bestätigung, sofern die Vorgaben erfüllt sind
2) Folienbericht mit Interpretation der Ergebnisse
3) Lohnliste mit Abweichungen zu den durch die Lohngleichheitsprüfung prognostizierten geschlechtsneutralen Löhne
4) Besprechung der Resultate
5) Auf Wunsch: Zertifikat Lohngleichheit Basic des VCLG
Vorarbeiten
Falls Sie bereits gewisse Vorarbeiten vornehmen möchten oder detaillierte Informationen zur Lohngleichheitsprüfung benötigen, stehen wir Ihnen per E-Mail oder telefonisch gerne zur Verfügung.